Eine Wohnung gefällt, die Besichtigung war gut – jetzt kommt es darauf an, schnell und vollständig die richtigen Unterlagen vorzulegen. Gleichzeitig gilt der Datenschutz: Nicht jede Information darf ein Vermieter zu jedem Zeitpunkt verlangen. Hier ist der Überblick.
Welche Daten wann? Der Grundsatz
Die Datenschutzbehörden empfehlen ein gestuftes Vorgehen. Für die Vereinbarung einer Besichtigung genügen Name und Kontaktdaten. Erst wenn Sie sich nach der Besichtigung ernsthaft für die Wohnung interessieren, darf der Vermieter weitere Angaben zu Ihrer wirtschaftlichen Situation erfragen. Und Nachweise wie Gehaltsabrechnungen oder eine Bonitätsauskunft werden typischerweise erst unmittelbar vor Vertragsabschluss benötigt.
So halten wir es auch: In unserem Anfrageformular fragen wir nur das, was wir für eine erste Rückmeldung und die Auswahl der passenden Wohnung brauchen.
Die Mieterselbstauskunft
In einer Selbstauskunft machen Sie Angaben zu Ihrer Person, zur Zahl der einziehenden Personen, zu Beruf, Arbeitgeber und Einkommen. Zulässig sind Fragen, die für das Mietverhältnis relevant sind. Fragen nach Religion, Parteizugehörigkeit, Schwangerschaft oder ethnischer Herkunft sind dagegen tabu.
Einkommensnachweise
Üblich sind die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate. Rentner legen den Rentenbescheid vor, Selbstständige den letzten Steuerbescheid oder eine Bestätigung des Steuerberaters, Auszubildende ihren Ausbildungsvertrag. Schwärzen dürfen Sie Angaben, die für die Mietentscheidung unerheblich sind, etwa Religionszugehörigkeit oder Steuer-ID.
Bonitätsauskunft
Viele Vermieter wünschen vor Vertragsabschluss einen Nachweis über Ihre Kreditwürdigkeit. Die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, die Sie bei Auskunfteien anfordern können, enthält oft mehr Informationen, als nötig sind. Speziell für Vermieter gedachte Bonitätsauskünfte zeigen nur das Wesentliche.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Mit dieser Bescheinigung bestätigt Ihr bisheriger Vermieter, dass Sie Ihre Miete pünktlich gezahlt haben. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht, viele Vermieter stellen sie aber auf Nachfrage aus. Alternativ können Kontoauszüge der Mietzahlungen helfen.
Besondere Fälle
- Geförderte Wohnungen: Hier ist der Wohnberechtigungsschein (WBS) unverzichtbar. Mehr im WBS-Ratgeber.
- Auszubildende: Ausbildungsvertrag, gegebenenfalls BAB-Bescheid und eine Elternbürgschaft. Mehr im Azubi-Ratgeber.
- Berufseinsteiger: Arbeitsvertrag mit Angabe des künftigen Gehalts.
Unser Tipp: die digitale Bewerbungsmappe
Legen Sie alle Unterlagen als PDF in einem Ordner ab, sauber benannt und aktuell. Wenn es dann schnell gehen muss, können Sie innerhalb von Minuten reagieren. Achten Sie beim Versand darauf, Dokumente nur an seriöse, verifizierte Ansprechpartner zu schicken – und niemals vorab Geld zu überweisen, bevor Sie die Wohnung gesehen und einen Vertrag in den Händen gehalten haben.
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns persönlich und vereinbaren einen Besichtigungstermin. Welche Unterlagen wir danach von Ihnen benötigen, sagen wir Ihnen dann ganz konkret.
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