Wer Wohnungsanzeigen vergleicht, stößt schnell auf ein Problem: Die eine Anzeige nennt die Kaltmiete, die andere die Warmmiete, eine dritte „zzgl. NK“. Was am Monatsende tatsächlich vom Konto geht, bleibt oft unklar. Wir weisen in unseren Exposés deshalb immer die vollständige Gesamtmiete aus – und erklären hier, was in jeder Position steckt.
Die Kaltmiete (Nettokaltmiete)
Die Kaltmiete ist das Entgelt für die reine Überlassung der Wohnung. Sie wird meist pro Quadratmeter Wohnfläche angegeben und ist die Basis für viele weitere Berechnungen – zum Beispiel für die Höhe der Mietkaution, die höchstens drei Nettokaltmieten betragen darf. In unseren Objekten reicht die Spanne von 6,00 €/m² für öffentlich geförderte Seniorenwohnungen bis 15,00 €/m² für Neubauwohnungen im Premium-Standard.
Betriebskosten: Was darf umgelegt werden?
Betriebskosten sind laufende Kosten, die durch das Eigentum am Gebäude entstehen und die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf – aber nur, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Welche Kosten das sein können, regelt die Betriebskostenverordnung abschließend. Dazu zählen unter anderem:
- Grundsteuer,
- Wasserversorgung und Entwässerung,
- Müllbeseitigung und Straßenreinigung,
- Gebäude- und Haftpflichtversicherung,
- Gartenpflege, Beleuchtung und Reinigung gemeinschaftlicher Flächen,
- Betrieb eines Aufzugs, Hauswart, Schornsteinfeger.
Nicht umlagefähig sind dagegen Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung. Diese trägt der Vermieter aus der Kaltmiete.
Heizkosten und Warmwasser
Heiz- und Warmwasserkosten werden nach der Heizkostenverordnung zu einem großen Teil verbrauchsabhängig abgerechnet – je nach Gebäude zu 50 bis 70 Prozent. Der Rest wird nach Wohnfläche verteilt. Ihr eigenes Heizverhalten hat also direkten Einfluss auf die Kosten.
Genau hier zahlt sich ein energieeffizientes Gebäude aus. In einem Effizienzhaus wie der Hans-Böckler-Straße 17 liegen die monatlichen Heizkostenvorauszahlungen bei rund einem Euro pro Quadratmeter – in unsanierten Altbauten ist oft ein Vielfaches üblich.
Die Strompauschale
Eine Besonderheit unserer Kalkulation ist die Strompauschale. Statt dass Sie einen eigenen Stromvertrag abschließen müssen, ist ein fester Betrag für Haushaltsstrom bereits in der Gesamtmiete enthalten. Das spart Aufwand beim Einzug und macht die monatlichen Kosten planbar. Im Wohnpark Lieck, wo elektrisch über Infrarotheizungen und eine Wärmepumpe geheizt wird, deckt die Pauschale auch die Heizenergie ab. Die Einzelheiten zur Pauschale regelt der Mietvertrag.
Ein Rechenbeispiel
So setzt sich die Gesamtmiete einer Wohnung im Wohnquartier Waldhufenstraße zusammen (Wohnung 2, 57,50 m²):
| Kaltmiete (57,50 m² × 9,90 €) | 569,25 € |
| Heizkosten-Vorauszahlung | 58,00 € |
| Betriebskosten (Wasser, Müll, Steuer, Versicherung) | 80,00 € |
| Strompauschale | 60,00 € |
| Gesamtmiete pro Monat | 767,25 € |
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Diese Transparenz finden Sie bei jeder unserer Wohnungen in der Preisübersicht auf der jeweiligen Objektseite – inklusive einer aufklappbaren Kostenaufstellung.
Die jährliche Nebenkostenabrechnung
Heiz- und Betriebskosten sind in der Regel Vorauszahlungen. Einmal im Jahr rechnet der Vermieter die tatsächlichen Kosten ab. Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Ergibt sich ein Guthaben, wird es erstattet; bei einer Nachzahlung können die Vorauszahlungen angepasst werden. Einwände gegen die Abrechnung müssen Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang geltend machen.
Vergleichen Sie Wohnungen immer anhand der Gesamtmiete – nicht der Kaltmiete. Eine günstige Kaltmiete in einem schlecht gedämmten Haus kann am Ende teurer sein als eine höhere Kaltmiete im Effizienzhaus.
Wohnquartier Waldhufenstraße 123 – Heinsberg-Straeten, Gesamtmiete ab 645 €
Hans-Böckler-Straße 17 – Heinsberg-Oberbruch, Gesamtmiete ab 782 €
