Förderung & WBS

Wohnberechtigungsschein (WBS) in Heinsberg: Voraussetzungen, Antrag und Ablauf

Eingang einer barrierefreien, öffentlich geförderten Wohnanlage in Heinsberg-Kirchhoven

Öffentlich geförderte Wohnungen sind für viele Menschen der Schlüssel zu bezahlbarem, gutem Wohnraum. Damit diese Wohnungen tatsächlich bei denjenigen ankommen, für die sie gedacht sind, verlangt der Gesetzgeber einen Nachweis: den Wohnberechtigungsschein, kurz WBS. Was zunächst nach Bürokratie klingt, ist in der Praxis meist gut zu bewältigen – wenn man weiß, worauf es ankommt.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung darüber, dass Ihr Haushalt berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Vermieter geförderter Wohnungen dürfen diese nur an Haushalte mit gültigem WBS vergeben. Im Gegenzug sind die Mieten für einen festgelegten Zeitraum gebunden und liegen deutlich unter dem freien Markt.

In unserer Wohnanlage Haus Endebruch in Kirchhoven beträgt die Kaltmiete beispielsweise 6,00 € pro Quadratmeter – mit Preisbindung bis Ende 2029. Für diese Wohnungen gilt zusätzlich: Sie sind Menschen ab 60 Jahren vorbehalten.

Wer bekommt einen WBS?

Entscheidend ist das Einkommen. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen aller Personen, die gemeinsam einziehen möchten, bereinigt um bestimmte Abzüge und Freibeträge. Die Einkommensgrenzen sind in Nordrhein-Westfalen im Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsgesetz geregelt und werden regelmäßig angepasst. Sie steigen mit der Zahl der Haushaltsmitglieder; für Kinder, schwerbehinderte Menschen oder junge Ehepaare können zusätzliche Freibeträge gelten.

Weil sich die konkreten Beträge ändern, empfehlen wir, die aktuellen Grenzen direkt bei der Stadt Heinsberg zu erfragen oder auf den Informationsseiten des Landes NRW nachzulesen. Eine grobe Faustregel: Viele Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende, Auszubildende und Haushalte mit mittlerem Einkommen liegen unterhalb der Grenzen, ohne es zu wissen.

Unser Tipp

Stellen Sie den Antrag auch dann, wenn Sie unsicher sind, ob Sie knapp über der Grenze liegen. Die Behörde rechnet Freibeträge und Abzüge selbst ein – das Ergebnis fällt oft günstiger aus als die eigene Schätzung.

Wo beantrage ich den WBS in Heinsberg?

Zuständig ist die Stadtverwaltung des Ortes, an dem Sie wohnen bzw. künftig wohnen möchten – für Wohnungen in Heinsberg, Kirchhoven, Lieck, Oberbruch oder Straeten also die Stadt Heinsberg. Die Antragsformulare erhalten Sie dort oder über die Internetseite der Stadt. Viele Kommunen in NRW bieten den Antrag inzwischen auch digital an.

Welche Unterlagen brauche ich?

Je nach Lebenssituation variieren die Nachweise. Typischerweise benötigt werden:

  • der ausgefüllte und unterschriebene Antrag,
  • Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsmitglieder (bei Nicht-EU-Bürgern der Aufenthaltstitel),
  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, z. B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Bescheide über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld,
  • bei Selbstständigen den letzten Steuerbescheid bzw. eine Gewinnermittlung,
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen, die Sie leisten oder erhalten,
  • gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis oder Nachweise über eine Schwangerschaft.

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann der Antrag bearbeitet werden. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

Wie lange ist der WBS gültig?

In Nordrhein-Westfalen gilt der Wohnberechtigungsschein in der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Innerhalb dieser Frist müssen Sie den Mietvertrag abgeschlossen haben. Läuft der Schein ab, bevor Sie eine passende Wohnung gefunden haben, können Sie einen neuen Antrag stellen. Wichtig zu wissen: Steigt Ihr Einkommen nach dem Einzug, müssen Sie die Wohnung nicht wieder verlassen.

Sonderfall: Geförderte Wohnungen für Menschen ab 60

Manche geförderten Wohnungen sind zusätzlich an eine bestimmte Zielgruppe gebunden. Im Haus Endebruch etwa sind die barrierefreien Wohnungen mit Aufzug für Menschen ab 60 Jahren reserviert. Das schafft eine ruhige, rücksichtsvolle Hausgemeinschaft und stellt sicher, dass barrierefreier Wohnraum dort ankommt, wo er gebraucht wird. Ziehen Sie als Paar ein, klären Sie bitte vorab mit uns, ob alle Haushaltsmitglieder die Voraussetzungen erfüllen.

So läuft die Anmietung bei uns ab

  1. Sie senden uns über das Anfrageformular Ihre Kontaktdaten und teilen mit, ob ein WBS bereits vorliegt, beantragt ist oder noch fehlt.
  2. Wir melden uns persönlich, beantworten Fragen und vereinbaren eine Besichtigung.
  3. Liegt der WBS vor, prüfen wir gemeinsam die passende Wohnung und bereiten den Mietvertrag vor.

Sie haben noch keinen WBS? Melden Sie sich trotzdem. Wir sagen Ihnen gern, was zu tun ist, und merken Sie für frei werdende Wohnungen vor.

Passende Mietobjekte

Haus Endebruch – Heinsberg-Kirchhoven, Gesamtmiete ab 469 €
Azubi-Wohnheim Oberbruch – Heinsberg-Oberbruch, Gesamtmiete ab 450 €